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I/- ALLGEMEINE
INFORMATIONEN |
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Deutschen
Staatsangehörigen sowie den Staatsangehörigen anderer Länder werden im
Folgenden die geltenden Regelungen in Bezug auf die Visaausstellung zur
Kenntnis gebracht: Deutsche Staatsangehörige
mit normalen Reise- und Dienstpässen benötigen ein Einreisevisum für das
algerische Staatsgebiet. Deutsche Staatsangehörige
mit Diplomatenpässen benötigen kein Einreisevisum für Algerien, mit Ausnahm
der Diplomaten an der Deutschen Botschaft in Algier, deren Akkreditierung
beim algerischen Außenministerium Voraussetzung für das Akkreditierungsvisum
ist, das die algerische Botschaft in Berlin ausstellt. Die Angehörigen
folgender Staaten benötigen kein Einreisevisum für Algerien:
HINWEISE ·
Einladungsschreiben müssen den Antragsunterlagen beigefügt werden.
Per Fax eingereichte Einladungsschreiben werden nicht berücksichtigt. ·
Unvollständige oder fehlerhafte Anträge werden automatisch abgelehnt.
II/- EINZUREICHENDE UNTERLAGEN Die für ein Visum für
Algerien einzureichenden Unterlagen variieren je nach Art des beantragten
Visums. GESCHÄFTSVISUM ·
Zwei Antragsformulare (2) lückenlos ausgefüllt, datiert und
unterschrieben (Die Formulare können auf dieser Internetseite
heruntergeladen werden). ·
Zwei (2) aktuelle identische Passfotos; ·
Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs (6) Monaten; ·
Bescheinigung des Arbeitgebers; ·
Einladung des algerischen Geschäftspartners oder
Verpflichtungserklärung des einladenden Unternehmens in Algerien über die
Kostenübernahme; ·
Nachweis einer Auslandsversicherung für Krankheit,
Krankenhausaufenthalt und Rückführung; ·
für in Deutschland wohnhafte ausländische Staatsbürger:
Aufenthaltstitel; Kanzleigebühren siehe Link
(weiter unten) ARBEITSVISUM ·
Zwei Antragsformulare (2) lückenlos ausgefüllt, datiert und
unterschrieben (Die Formulare können auf dieser Internetseite
heruntergeladen werden). ·
Zwei (2) aktuelle identische Passfotos; ·
Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs (6) Monaten; ·
Bescheinigung des Arbeitgebers; ·
Arbeitsvertrag; ·
Eine vorläufige, von den zuständigen Behörden ausgestellte
Arbeitsgenehmigung; ·
Bestätigung der zuständigen Stellen des Arbeitgebers, dass die Kosten
für die Rückführung des ausländischen Arbeitnehmers nach Beendigung seiner
Tätigkeit von dem Arbeitgeber übernommen werden. ·
Für in Deutschland wohnhafte ausländische Staatsbürger:
Aufenthaltstitel. Kanzleigebühren siehe Link
(weiter unten) VISUM FÜR TEMPORÄREN ARBEITSAUFENTHALT ·
Zwei Antragsformulare (2) lückenlos ausgefüllt, datiert und
unterschrieben (Die Formulare können auf dieser Internetseite
heruntergeladen werden). ·
Zwei (2) aktuelle identische Passfotos; ·
Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs (6) Monaten; ·
Bescheinigung des Arbeitgebers; ·
Arbeitsvertrag mit einer Gültigkeit von maximal drei (3) Monaten; ·
Eine vorläufige, von den zuständigen Behörden ausgestellte
Arbeitsgenehmigung ·
Bestätigung der zuständigen Stellen des Arbeitgebers, dass die Kosten
für die Rückführung des ausländischen Arbeitnehmers nach Beendigung seiner
Tätigkeit von dem Arbeitgeber übernommen werden; ·
Einladung des algerischen Geschäftspartners oder
Verpflichtungserklärung des einladenden Unternehmens in Algerien über die
Kostenübernahme; ·
Für in Deutschland wohnhafte ausländische Staatsbürger:
Aufenthaltstitel. Kanzleigebühren siehe Link
(weiter unten) TOURISTENVISUM ·
Zwei Antragsformulare (2) lückenlos ausgefüllt, datiert und
unterschrieben (Die Formulare können auf dieser Internetseite
heruntergeladen werden); ·
Zwei (2) aktuelle identische Passfotos; ·
Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs (6) Monaten; ·
Eine vom Vorsitzenden der Gemeindeversammlung des Wohnorts der
einladenden Person legalisierte Unterkunftsbescheinigung; ·
Buchungsbestätigung des Hotels; ·
Ein Flugticket/Fahrschein für Hin-/und Rückreise; ·
Arbeitsbescheinigung; ·
Nachweis einer Auslandsversicherung für Krankheit,
Krankenhausaufenthalt und Rückführung; ·
Für in Deutschland wohnhafte ausländische Staatsbürger:
Aufenthaltstitel; ·
Für in Deutschland wohnhafte ausländische Staatsbürger:
Aufenthaltstitel. Kanzleigebühren siehe Link
(weiter unten) HINWEIS: Touristen, die den Süden
Algeriens bereisen möchten, müssen zwingend eine Einladung einer vom
Algerischen Ministerium für Tourismus und Handwerk anerkannten Reiseagentur
vorlegen. Auf dieser müssen die Reisedauer sowie die genaue, von der
Reiseagentur bestimmte, Route angegeben sein. FAMILIENVISUM ·
Zwei Antragsformulare (2) lückenlos ausgefüllt, datiert und
unterschrieben (Die Formulare können auf dieser Internetseite
heruntergeladen werden); ·
Zwei (2) aktuelle identische Passfotos; ·
Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs (6) Monaten; ·
Eine vom Vorsitzenden der Gemeindeversammlung des Wohnorts der
einladenden Person legalisierte Unterkunftsbescheinigung; ·
Für in Deutschland wohnhafte ausländische Staatsbürger:
Aufenthaltstitel; ·
Für in Deutschland wohnhafte ausländische Staatsbürger: Aufenthaltstitel;
·
Nachweis einer Auslandsversicherung für Krankheit,
Krankenhausaufenthalt und Rückführung. Kanzleigebühren siehe Link
(weiter unten) HINWEIS: Bei der algerischen
Botschaft gemeldete Eheleute oder minderjährige Kinder von gemeldeten
algerischen Staatsbürgern können statt der Unterkunftsbescheinigung die Kopie
der vom Konsulat ausgestellten Meldebescheinigung (carte d'immatriculation
consulaire) vorlegen. KULTURVISUM ·
Zwei Antragsformulare (2) lückenlos ausgefüllt, datiert und
unterschrieben (Die Formulare können auf dieser Internetseite
heruntergeladen werden); ·
Zwei (2) aktuelle identische Passfotos; ·
Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs (6) Monaten; ·
Einladung zu einer kulturellen, wissenschaftlichen oder sportlichen
Veranstaltung sowie Finanzierungsnachweis für die Dauer des Aufenthalts; ·
Nachweis einer Auslandsversicherung für Krankheit,
Krankenhausaufenthalt und Rückführung; ·
Für in Deutschland wohnhafte ausländische Staatsbürger:
Aufenthaltstitel. Kanzleigebühren siehe Link
(weiter unten) STUDIENVISUM ·
Zwei Antragsformulare (2) lückenlos ausgefüllt, datiert und
unterschrieben (Die Formulare können auf dieser Internetseite
heruntergeladen werden); ·
Zwei (2) aktuelle identische Passfotos; ·
Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs (6) Monaten; ·
Immatrikulationsbescheinigung einer vom algerischen Staat anerkannten
öffentlichen oder privaten Bildungseinrichtung; ·
Bescheinigung über ein Stipendium, ausgestellt von den algerischen
Behörden oder denen des Ursprungslands bzw. Finanzierungsnachweis für Studien
und Aufenthalt; ·
Nachweis einer Auslandsversicherung für Krankheit,
Krankenhausaufenthalt und Rückführung. Kanzleigebühren siehe Link
(weiter unten) VISUM FÜR MEDIZINISCHE BEHANDLUNG ·
Zwei Antragsformulare (2) lückenlos ausgefüllt, datiert und
unterschrieben (Die Formulare können auf dieser Internetseite
heruntergeladen werden); ·
Zwei (2) aktuelle identische Passfotos; ·
Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs (6) Monaten; ·
Ärztliches Attest, eine Übernahmeerklärung der Behandlungskosten; ·
Bescheinigung der durchführenden medizinischen Einrichtung; ·
Buchungsbestätigung des Hotels sowie Finanzierungsnachweis für die
Dauer der Behandlung Kanzleigebühren siehe Link
(weiter unten) KOLLEKTIVVISUM ·
Für jeden Reisenden zwei Antragsformulare (2) lückenlos ausgefüllt,
datiert und unterschrieben (Die Formulare können auf dieser
Internetseite heruntergeladen werden); ·
Zwei (2) aktuelle identische Passfotos; ·
Kollektiver Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs (6)
Monaten; ·
Buchungsbestätigung des Hotels, den Finanzierungsnachweis für die
Dauer des Aufenthalts sowie Tickets für An- und Abreise; ·
Nachweis einer Auslandsversicherung für Krankheit,
Krankenhausaufenthalt und Rückführung. Kanzleigebühren siehe Link
(weiter unten) TRANSITVISUM ·
Transitvisa mit einer maximalen Gültigkeit von 7 Tagen ·
Zwei Antragsformulare (2) lückenlos ausgefüllt, datiert und
unterschrieben (Die Formulare können auf dieser Internetseite
heruntergeladen werden); ·
Zwei (2) aktuelle identische Passfotos; ·
Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs (6) Monaten; ·
Finanzierungsnachweis für die Dauer des Transits; ·
der Pass muss das Visum für das Zielland enthalten ; ·
Flugticket/Fahrschein ; ·
Nachweis einer Auslandsversicherung für Krankheit,
Krankenhausaufenthalt und Rückführung; ·
Buchungsbestätigung eines Hotels, sofern sich der Antragsteller
länger als 24h auf algerischem Boden aufhält. Kanzleigebühren siehe Link
(weiter unten) DIENSTVISUM ·
Zwei Antragsformulare (2) lückenlos ausgefüllt, datiert und
unterschrieben; ·
Zwei (2) aktuelle identische Passfotos; ·
Pass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs (6) Monaten; ·
Verbalnote des Auswärtigen Amts, einer diplomatischen Vertretung des
jeweiligen Landes oder einer internationalen in Deutschland akkreditierten
Organisation; Anträge für Dienstvisa
sind bei der Algerischen Botschaft in Berlin einzureichen. II- INFORMATIONEN ZUR VISABEANTRAGUNG 1/- Einreichen
der Unterlagen In dem Bestreben eine
bestmögliche Bearbeitung der Anträge zu gewährleisten und um Unannehmlichkeiten
aufgrund des Versands auf dem Postweg zu vermeiden, werden die Antragsteller,
die ein Visum für Algerien wünschen, je nach Anlass der Reise gebeten: ·
persönlich vorzusprechen und einen vollständigen Antrag einzureichen ·
oder den Visumsantrag inkl. Unterlagen von einer hierzu ermächtigten
Agentur einreichen zu lassen. Das Algerische
Generalkonsulat in Bonn übernimmt keine Haftung für auf dem Postweg eingereichte Visaanträge. 2)- ÖFFNUNGSZEITEN Das Einreichen der
Visaunterlagen sowie das Abholen der Pässe ist an den folgenden Tagen
möglich: Montag,
Mittwoch und Freitag von 9 bis 12 Uhr 3)- Kanzleigebühren für die Visaausstellung (Visakosten) Die Gebühr für die
Ausstellung eines Visums ist in bar bzw. per Überweisung zu entrichten. Die
Höhe der Gebühr richtet sich nach der Nationalität des Antragstellers und der
Dauer des Aufenthalts in Algerien. Für die
Bearbeitung von Visumsanträgen deutscher Staatsbürger werden die folgenden
Gebühren erhoben: ·
60 € für ein Visum mit einer Gültigkeit von bis zu 90 Tagen ·
100 € für ein Visum mit einer Gültigkeit von über 90 Tagen Im Rahmen der
gegenseitigen Gleichbehandlung wird für französische, italienische und
dänische Staatsbürger mit Aufenthalt in Deutschland eine zusätzliche
Bearbeitungsgebühr (in Höhe von 25 €) erhoben. Antragsteller aus anderen
Staaten werden gebeten, sich bei der Visastelle nach den zu entrichtenden
Visagebühren zu erkundigen: Hinweis Die Visumsgebühren und die
Bearbeitungsgebühr von Antragstellern aus dem Schengener Raum, Canada, Chile,
den USA, Mosambik werden gemäß dem Prinzip der Gegenseitigkeit im Falle einer
Ablehnung nicht erstattet. 4)-Bearbeitungszeit Die Bearbeitungszeit
beträgt vierzehn (14) Werktage nach Eingang der Antragsunterlagen bei der
zuständigen Visastelle. 5)-Konsularbezirk Der Konsularbezirk Bonn
umfasst folgende Bundesländer: Nordrhein-Westfalen, Bremen,
Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, das Saarland,
Thüringen Deutsche
Staatsangehörige sowie Ausländer mit Wohnsitz in Berlin, Hamburg,
Schleswig Holstein, Brandenburg, Mecklenburg Vorpommern, Sachsen, Sachsen
Anhalt. werden gebeten, ihre Unterlagen bei der algerischen
Botschaft in Berlin einzureichen. KONTAKT ADRESSE ALGERISCHES
GENERALKONSULAT Rheinallee 32-34 D- 53173 Bonn Telefon 0228 / 943760 Fax: 0228/ 3698661 Email: Algerisches_
Generalkonsulat @t-online.de |