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STANDESAMT / BEGLAUBIGUNGEN
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Vollmachten, väterliche Genehmigungen, beglaubigte
Abschriften, ehrenwörtlich abgegebene Erklärungen sowie Handelsdokumente Vollmacht Die
Vollmacht wird
unter folgenden Bedingungen beglaubigt: • Das entsprechende
Formular zur Erteilung der Vollmacht muss vom Antragsteller ordnungsgemäß
ausgefüllt und unterzeichnet sein; • Die
Unterschrift ist vor dem Konsularbeauftragten zu leisten; • Es sind 0,40 € Kanzleigebühren zu zahlen; Väterliche Genehmigung Die
väterliche Genehmigung wird unter folgenden Bedingungen beglaubigt: • Das
Formular zur väterlichen Genehmigung muss vom Antragsteller ordnungsgemäß
ausgefüllt und unterzeichnet sein; • Es ist
ein Ausweis vorzulegen; • Die
persönliche Anwesenheit des Vaters ist obligatorisch; • Es sind 0,50 € Kanzleigebühren zu zahlen; Beglaubigung
von Kopien oder ehrenwörtlich abgegebenen
Erklärungen: - Die zu
beglaubigende Urkunde oder Erklärung vorlegen und sie vor dem
Konsularbeauftragten unterzeichnen oder das Originaldokument zusammen mit der
zu beglaubigenden Fotokopie vorlegen; - 0,40 € Kanzleigebühren zahlen Wichtig: Die oben erwähnten Dokumente können auf dem Postweg
zwecks Beglaubigung an die Konsularabteilung der Botschaft gesandt werden,
wenn der Antragsteller seine Unterschrift im Rathaus seines Wohnortes bzw.
durch einen Notar hat beglaubigen lassen. BEGLAUBIGUNG
VON GESCHÄFTSPAPIEREN: Die
Beglaubigung von Geschäftspapieren umfasst alle Urkunden und Dokumente, die
für algerische Behörden bestimmt sind. Diese Dokumente müssen vorher von
einer zuständigen deutschen Behörde, z.B. der Industrie und Handelskammer,
einer örtlichen Behörde oder einem Gericht, wenn es sich um Übersetzungen
handelt, beglaubigt worden sein. Für jede Beglaubigung
wird eine Kanzleigebühr von 5,00 € erhoben. Wichtig : Für jedes Dokument eine Kopie
anfertigen ( wird intern benötigt) |
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Öffnugszeiten: Mo.-Fr. 9:00 – 14:00 Tel. 0228/ 9437614 0228/
9437617 |
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